11.03.2020 - "Gravierende Mängel im Gesetzesvollzug"

Nachdem der Arbeitskreis Kirche und Tiere (AKUT) die Stiftung Tier im Recht (TIR) und weitere Organisationen 2017 bereits im Tierquälerei-Fall von Hefenhofen (TG) mit seinem Namen in einem offenen Brief an Bundesrat Berset unterstützt hat, bleiben wir als Unterstützerorganisation dabei im kürzlich medial bekannt gewordenen Fall des Tierquälers von Oftringen (AG). Die TIR geht in dem neuen offenen Brief auf ein sehr konkretes Vollzugsproblem des Tierschutzgesetzes ein, nämlich den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, der in der Praxis der Vollzugsbehörden nach Einschätzung von Tierschutzorganisationen falsch ausgelegt wird.

Offener Brief an Bundesrat Berset vom 6. März 2020